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Mietbedingungen zur Strandkorbanmietung beim Tourist-Service Ostseebad Schönberg

1. Gegenstand

Gegenstand dieser Mietbedingungen ist die Anmietung eines Strandkorbes in der Gemeinde Ostseebad Schönberg. Die in der Rechnung angegebene Korbnummer ist unverbindlich – in Ausnahmefällen kann es zu einer Umbuchung auf einen anderen Korb im selben Strandabschnitt kommen.

Bitte beachten Sie, insbesondere bei der Anmietung mehrerer Strandkörbe im selben Abschnitt, dass der in der Rechnung genannte Standort des Strandkorbes nicht näher spezifiziert werden kann.

2. Schlüsselübergabe

Unsere Strandkörbe sind mit Vorhängeschlössern vor unberechtigter Nutzung geschützt. Da es sich um digitale Schlösser handelt, können diese entweder direkt mit Ihrem Smartphone oder aber mit einem Chip geöffnet werden. Für die Öffnung mit dem Smartphone wird lediglich die App von BeachNow benötigt, in der die entsprechende Buchung verwaltet werden kann. Alternativ erhalten Sie während der Öffnungszeiten des Tourist-Service einen Chip, der als Schlüssel zum kontaktlosen Öffnen des Schlosses dient.

Zur Chip-Ausgabe ist eine gültige Ostseecard, andere Kurkarte oder Strandkarte vorzulegen beziehungsweise zu lösen. Die jeweilige Karte ist bei jedem Strandbesuch mitzuführen.

Es erfolgt keine Rückerstattung gezahlter Mietbeiträge bei verspäteter Chip-Abholung oder vorzeitiger Chip-Rückgabe.

3. Pflichten des Mieters

Der Strandkorb ist nach jeder Nutzung ordnungsgemäß zu verschließen. Hierfür darf nur das vorgesehene Schloss des Tourist-Service verwendet werden. Die Aufbewahrung von Gegenständen im Strandkorb ist untersagt, der Tourist-Service haftet nicht für entwendetes Eigentum.

Bitte behandeln Sie unsere Körbe pfleglich. Sollten Sie Beschädigungen an Ihrem Strandkorb feststellen, so teilen Sie uns diese bitte unverzüglich mit.

Der Standort des von Ihnen gemieteten Strandkorbes darf innerhalb des definierten Buhnenfeldes im Umkreis von maximal fünf Metern verändert werden. Bitte achten Sie aufgrund der Gefährdung durch Hochwasser darauf, den Korb nicht zu dicht an die Wasserkante zu stellen.

Sofern Sie einen Chip zur Öffnung des Schlosses bei uns abgeholt haben, erfolgt die Rückgabe am letzten Tag des vereinbarten Mietzeitraumes bis spätestens 0.00 Uhr. Wird eine nachträgliche Verlängerung der Mietdauer gewünscht, so ist dieser Wunsch spätestens am letzten Miettag während der Öffnungszeiten im Tourist-Service anzumelden und je nach Verfügbarkeit zu bezahlen. Außerhalb der Öffnungszeiten kann der Chip in eine Rückgabeklappe neben der Eingangstür eingeworfen werden.

4. Pflichten des Vermieters

Der Vermieter ist verpflichtet einen ordnungsgemäß nutzbaren Strandkorb für die Dauer des Mietzeitraumes zur Verfügung zu stellen und bei Beschädigungen zeitnahe Abhilfe zu schaffen. Bei irreparablen Schäden ist ein Austausch des Korbes nur bei Verfügbarkeit eines anderen Korbes möglich. Der Vermieter behält sich vor, den Standort des Strandkorbes aufgrund besonderer Erfordernisse zu verändern.

5. Stornierungen

Grundsätzlich ist eine Stornierung der Strandkorbbuchung möglich. Bis 48 Stunden vor Mietbeginn kann eine Buchung mit einem Einbehalt von 20 % des Mietbetrages storniert werden. Ab 48 Stunden vor Mietbeginn kann eine Buchung mit einem Einbehalt von 50 % des Mietbetrages storniert werden. Wird eine Buchung erst nach Beginn des Mietzeitraumes storniert, erfolgt keine Rückerstattung des Mietpreises.

6. Datenschutz

Die von Ihnen angegebenen Daten werden von uns ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Mietvertrages verarbeitet. Für weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren Rechten als Betroffener, beachten Sie bitte unsere Datenschutzerklärung, die unter www.schoenberg.de zu finden ist.

Mit Zahlung des Mietpreises erklären Sie sich mit den vorangegangenen Mietbedingungen einverstanden.

Ihr Tourist-Service Ostseebad Schönberg